GrundrissCheck.com AGB

1. Geltungsbereich und Produkte

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen GrundrissCheck (nachstehend „GrundrissCheck“ genannt), Beerengarten 4a, 86938 Schondorf, Tel.: 08192 – 934 625, E-Mail: info@GrundrissCheck.de und deren registrierte Nutzer – sowohl Unternehmen als auch Verbraucher i.S.d. §§ 13 ff. BGB – (nachfolgend „Nutzer“ genannt) über die Nutzung der Produkte von GrundrissCheck . Die AGB des Vertragspartners werden nur dann Vertragsinhalt, wenn dies im Einzelfall ausdrücklich vereinbart worden ist.

Grundriss-Analyse:

Bei der „Grundriss-Analyse“ handelt es sich um ein Online-Angebot von GrundrissCheck, das es dem Nutzer ermöglicht, durch Eingabe verschiedener Daten eines bestimmten Grundrisses in eine dafür vorgesehene Online-Maske eine Bewertung dieses Grundrisses als Dokument zu erhalten.

GrundrissCheck stellt den Nutzern die Online-Maske auf der Internetplattform „ GrundrissCheck “ kostenpflichtig zur Verfügung. Die Bewertung der Grundrisse erfolgt automatisch nach vorgegebenen Algorithmen. Die dort durch den Nutzer eingegebenen Daten werden von GrundrissCheck gespeichert.

Das Online-Angebot ist in der Regel 24 Stunden täglich verfügbar. Die Verfügbarkeit ist von technischen Einrichtungen Dritter abhängig, deren Betrieb nicht im Verantwortungsbereich von GrundrissCheck liegt. GrundrissCheck übernimmt daher weder eine Gewähr für die ununterbrochene Erreichbarkeit noch für eine ununterbrochene Verfügbarkeit des Online-Angebots.

2. Unübertragbarkeit

Die Rechte des Vertragspartners aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar. Das Passwort, welches dem Vertragspartner den Zugang zum persönlichen Bereich und somit auch zur Datenerfassung ermöglicht, ist streng vertraulich zu behandeln und darf an Dritte keinesfalls weitergegeben werden. Der Vertragspartner trifft die geeigneten und angemessenen Maßnahmen, um eine Kenntnisnahme seines Passwortes durch Dritte zu verhindern.

3. Zahlungsmodalitäten

Im Lastschriftverfahren wird GrundrissCheck den Rechnungsbetrag nicht vor dem zweiten Tag nach Zugang der Rechnung (= Pre-Notification) vom vereinbarten Konto einziehen (= Fälligkeitsdatum). Zahlungen per Rechnung sind nach Rechnungserhalt sofort fällig. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden die gesetzlichen Zinsen berechnet. GrundrissCheck kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen und für die weitere Leistung Vorauszahlung verlangen.

Eine Zurückbehaltung der Zahlung oder eine Aufrechnung wegen eines geltend gemachten Gegenanspruches des Vertragspartners ist ausgeschlossen, es sei denn, der Gegenanspruch ist unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.

4. Vertraulichkeit

Die Parteien werden gegenüber Dritten über den Inhalt dieses Vertrages und alle damit im Zusammenhang stehenden Informationen, Unterlagen und Daten, die nicht öffentlich bekannt sind, Stillschweigen bewahren und sie Dritten nicht zur Verfügung stellen. Die Parteien verpflichten sich, sämtliche angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um die Verpflichtung dieser Bestimmung zu erfüllen. Dies gilt auch für die Zeit von drei Jahren nach Beendigung des Vertrages. Die Verpflichtung gilt nicht, soweit dieser Vertrag ausdrücklich zur Offenlegung ermächtigt, Dritte zur Kenntnisnahme befugt und gesetzlich oder vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind oder soweit die Vertraulichkeit der Wahrnehmung eigener Ansprüche entgegensteht.

5. Einfaches Nutzungsrecht

GrundrissCheck überträgt dem Vertragspartner ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht an den gelieferten Daten. Die Daten dürfen nur für eigene Zwecke genutzt werden. Jede kommerzielle Weitergabe ist ausdrücklich untersagt und bedarf in jedem Einzelfall der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung von GrundrissCheck.

Verwendung der durch Angebote gewonnenen Informationen:

Die durch Zugriff auf die Grundriss-Analyse gewonnenen Informationen dürfen im Privatbereich nur für den privaten Gebrauch verwendet werden. Im gewerblichen Bereich dürfen die gewonnenen Informationen nur im Rahmen seines jeweiligen Auftrages verwendet werden. Jegliche Weitergabe (entgeltlich oder unentgeltlich) im gewerblichen Bereich an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung von GrundrissCheck untersagt.

6. Keine Gewähr für den Inhalt von Angeboten bzw. angegebenen Konditionen

Die mit der Online Grundriss-Analyse ausgegebenen Ergebniswerte und Informationen beruhen auf den Angaben des Nutzers.

Grundriss-Analysen werden automatisch durchgeführt und unterliegen somit keiner Kontrolle. Für die Richtigkeit des ermittelten Wertes übernimmt GrundrissCheck daher keine Haftung. Eine Zahlungsverpflichtung seitens des Kunden besteht auch in dem Fall, wenn die tatsächlichen Verhältnisse von den automatisch generierten abweichen sollten.

7. Haftung

GrundrissCheck ist für die Beseitigung einer Pflichtverletzung eine angemessene Frist zu gewähren, welche drei Wochen nicht unterschreiten darf. Erst nach erfolglosem Ablauf dieser Frist kann der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz verlangen. GrundrissCheck haftet uneingeschränkt nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von GrundrissCheck oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind. Das Gleiche gilt für Personenschäden oder Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz.

Im Übrigen ist die Haftung von GrundrissCheck für Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen beschränkt:

Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet GrundrissCheck nur, soweit sie auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruhen. Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen durfte. Soweit GrundrissCheck hiernach für einfache Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung von GrundrissCheck auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.

GrundrissCheck haftet nicht für Schäden, die durch Störung ihres Betriebs (z.B. Bombendrohung), insbesondere infolge von höherer Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige, von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland) eintreten.

Haftung für redaktionelle Beiträge bei der Grundriss-Analyse:

Die wiedergegebenen Inhalte im Bereich der Grundriss-Analyse wurden in Abstimmung mit fachkundigen Personen erstellt und dem Nutzer nach bestem Wissen und Gewissen zur Verfügung gestellt. Diese sollen dem Nutzer wissenswerte Inhalte aufzeigen. GrundrissCheck weist ausdrücklich darauf hin, dass durch die Veröffentlichung der Beiträge keine individuelle Beratung geleistet wird und keinesfalls eine fallbezogene Beratung durch sie ersetzt werden kann.

GrundrissCheck übernimmt keine Haftung gegenüber Dritten, wie z.B. Immobilienkäufern, denen die Bewertung bzw. das Ergebnis PDF durch den Nutzer vorgelegt wird. Der Nutzer stellt GrundrissCheck von sämtlichen entsprechenden Ansprüchen Dritter vollständig frei, wozu auch die Kosten der Rechtsverfolgung und -verteidigung gehören.

8. Verantwortlichkeit und Freistellung

GrundrissCheck und der Vertragspartner garantieren sich wechselseitig, dass durch die jeweils zu erbringenden Leistungen keine Urheber-, Persönlichkeits- oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden. Jede der Parteien trägt die medienrechtliche Verantwortung für ihre Webseiten bzw. die von ihr gelieferten Inhalte gemäß § 3 Abs. 1 und 3 des Telemediengesetzes (TMG) bzw. §§ 54 ff. des Staatsvertrages für Rundfunk und Telemedien (RStV).

Die Parteien stellen sich hinsichtlich aller Ansprüche Dritter inklusive der Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung im Innenverhältnis in der Weise frei, dass im Verhältnis der Parteien derjenige Vertragspartner, welcher den jeweiligen Rechtsverstoß begangen hat, die Kosten allein zu tragen hat. Bei anteiliger Verursachung haften die Parteien im Innenverhältnis entsprechend dem Grad ihrer Verantwortung.

9. Speicherung und Verwendung von Daten

Sämtliche von den Nachfragern an GrundrissCheck gegebenen Daten werden von GrundrissCheck zu den vorstehend genannten und sich aus dem Kundenauftrag im Einzelnen ergebenen Zwecken gespeichert und verarbeitet. GrundrissCheck wird die einschlägigen Datenschutzbestimmungen beachten.

Der Nutzer erklärt sich darüber hinaus damit einverstanden, dass die mit seinem Auftrag in Zusammenhang stehenden personenbezogenen Daten in anonymisierter Form zu Zwecken der GrundrissCheck -Produktentwicklung, -weiterentwicklung und/oder –verbesserung verwendet werden dürfen. Insbesondere handelt es sich hier um Gruppenbildungen (z. B. nach Branchen, Regionen etc.), unter anderem auch portalübergreifend, die es GrundrissCheck ermöglichen ihre Produkte entsprechend zu verbessern bzw. zu optimieren. Gleiches gilt für die Erstellung von Statistiken.

Darüber hinaus gestattet der Nutzer Immonet, die Daten an verbundene Unternehmen zu Zwecken der Marktforschung anonymisiert weiterzugeben oder diese selbst für Zwecke der Werbung in anonymisierter Form zu verwenden. Die Einwilligung in die Nutzung der Daten kann von dem Nutzer jederzeit schriftlich, per E-Mail mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

10. Widerrufsrecht

Verbraucher haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

GrundrissCheck
Beerengarten 4a
86938 Schondorf

Tel.-Nr.: 08192 – 934 625

info@GrundrissCheck.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs:

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Hinweis zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts:

Ihr Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.

Ende der Widerrufsbelehrung

11. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

GrundrissCheck behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit z.B. aufgrund einer Veränderung der Gesetzeslage, der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder der Marktgegebenheiten unter Wahrung einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen zu ändern. Die Ankündigung erfolgt durch Zusendung der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Angabe des Zeitpunkts des Inkrafttretens im Internet auf der Website von GrundrissCheck.

Widerspricht der Vertragspartner nicht innerhalb von 6 (sechs) Wochen nach Veröffentlichung, so gelten die abgeänderten Geschäftsbedingungen als angenommen. In der Ankündigung der Änderung wird gesondert auf die Bedeutung der Sechswochenfrist hingewiesen.

Bei einem fristgemäßen Widerspruch des Vertragspartners gegen die geänderten Geschäftsbedingungen ist GrundrissCheck unter Wahrung der berechtigten Interessen des Vertragspartners berechtigt, den mit dem Vertragspartner bestehenden Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, zu dem die Änderung in Kraft tritt. Entsprechende Inhalte des Vertragspartners werden sodann in der Datenbank gelöscht. Der Vertragspartner kann hieraus keine Ansprüche gegen GrundrissCheck geltend machen.

12. Schlussbestimmungen

Bei Streitigkeiten zwischen dem Vertragspartner und GrundrissCheck findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss aller materiellen und prozessualen Rechtsnormen, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung. Weiterhin werden die Vorschriften des UN-Kaufrechts ausgeschlossen.

Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auch die Aufhebung des Schriftformerfordernisses bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag ist für beide Vertragsparteien München, sofern der Vertragspartner Kaufmann ist.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrags insgesamt hiervon nicht berührt.

GUTE GRUNDRISSE

Was wir wollen

Grundrisscheck bewertet die Qualität von Wohnungskonzepten im aktuellen Immobilienmarkt. Die Funktionstauglichkeit von Grundrissen wird geprüft und das Preis- Leistungsverhältnis der Angebote sichtbar. Alle Test-Ergebnisse kostenfrei anschauen.

Vor dem Erwerb der eigenen Immobilie prüfen, ob das Grundrisskonzept alle wichtigen Funktionen des Wohnens berücksichtigt. Testen Sie den Grundriss selbst – hier direkt online.

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